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Mietbedingungen und Preise
Drachenboot Die
Unterzeichnenden, Rennsportwart –Drachenboot- LDKC oder sein Beauftragter, des
weiteren Vermieter genannt und der Mieter erklären zu den nachstehenden
Bedingungen folgendes zu vereinbaren: 1.
Miete und Vermietung Die
Parteien schließen hiermit einen Vertrag zur Miete und Vermietung eines
Drachenbootes einschließlich der erforderlichen Bootsausrüstungen für alle
Teilnehmer (sowie einen Bootsanhänger)*. Ein evtl. Transport ist separat
abzurechnen. Das Auf- und Abladen erfolgt in diesem Fall durch den Mieter. Der
Mieter leiht die Gegenstände auf eigene Gefahr aus. Die Teilnahme aller
Mitfahrer erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. 2.
Fahrgebiet /
Fahrdisziplin Die
Gewässern / Einsatzgebieten, auf denen das Boot benutzt wird sind anzugeben. Der
Mieter verpflichtet sich, bei allen Fahrten darauf zu achten, dass die infrage
kommenden jugendlichen Teilnehmer die mitgelieferten Schwimmwesten tragen. Mit
der Unterschrift erklärt der Mieter, dass er jeden Teilnehmer nachweislich auf
seine Schwimmfähigkeit überprüft hat. Der
Mieter achtet darauf, das Boot nur in ausreichend tiefen Gewässern und in den
vorgeschriebenen und zulässigen Fahrgebieten zu bewegen. Für Verstöße gegen
Fahrgebietsbeschränkungen haftet der Mieter in vollem Umfang, auch über die
hinterlegte Kaution hinaus. Bei Unfällen mit Personenschäden muß die
Bootsfahrt unterbrochen werden. Die örtlichen Rettungskräfte müssen sofort
benachrichtigt werden; Rettungsmaßnahmen müssen abgewartet werden. Nachfahrten
sind grundsätzlich untersagt. Der Vermieter empfiehlt den Abschluß einer
Reiseunfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung. 3.
Mietpreis Der
Mietpreis beträgt 50 €/Stunde* (bei ganztägiger Nutzung = 9.oo bis 18.oo Uhr wird ein individueller Preis
vereinbart:______€)*. Bei mehrtätigen Mieten wird der Preis anteilig
berechnet. Die Ausleihe an Veranstalter beträgt 150,- €/Veranstaltung. Dieser
Preis ist fällig bei Buchung. Bei
verspäteter Rückgabe wird eine anteilige Fortzahlung des Preises fällig, es
sei denn, dass der Mieter die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat. 4.
Kaution Vor
Übergabe des Bootes wird der Mieter beim Vermieter eine Kaution in Höhe von
100 € hinterlegen. Bei Beschädigungen des Bootes oder der Ausrüstung wird
die Kaution einbehalten, darüber hinausgehende Reparaturen in Rechnung
gestellt. Der
Vermieter wird diesen Betrag ohne
Einbehaltung von Verwaltungsgebühren oder dergleichen bei Rückgabe des Bootes
in unversehrtem Zustand mit vollständigem Inventar zurückzahlen. 5.
Verpflichtungen des
Vermieters Der
Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zu Anfang der Mietzeit das Boot und das
dazu erforderliche Inventar vollständig und in gebrauchfähigem und sauberen
Zustand zur Verfügung zu stellen. Zudem erteilt der Vermieter Instruktionen über
Paddeltechnik und Verhaltensweisen beim Befahren von Gewässern, insbes. Bei
Gefahren. 6.
Verpflichtungen des
Mieters -
Der Mieter wird das Boot mit einem kundigen Bootsführer als Steuermann
entsprechend der Bestimmung des
Bootes benutzen -
Er wird das Boot weder weitervermieten noch auf andere Weise Dritten zur Nutzung
überlassen -
Der Mieter wird keine Veränderungen in dem oder an dem Boot vornehmen (lassen) -
Der Mieter ist haftbar für Schäden durch Verlust, Beschlagnahme oder Beschädigung
des Bootes und des dazugehörigen Inventars; es sei denn, dass dieser
Schaden auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Mieter nicht zu
vertreten hat -
Alle Beschädigungen an den Mietsachen, fremden Gegenständen, Einrichtungen
usw. müssen dem Vermieter gemeldet
werden -
Die Mietsachen werden in sauberem Zustand zurückgegeben -
Diebstähle meldet der Mieter der örtlichen Polizei und verfolgt diese -
Der Mieter wirkt bei der Abwicklung bei Schäden durch Dritte mit und gibt
erforderliche Auskünfte -
Die Forderung, die der Vermieter aufgrund dieser Regelungen an den Mieter hat,
wird mit dem Betrag der
Kaution verrechnet 7.
Wirksamkeitsklausel Für
den Fall, dass eine der vorstehenden Miet- oder Vermietbedingungen unwirksam
sein sollte, betrifft das nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. 8.
Gerichtsstand ist
Bochum. erstellt im März 2007
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