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Linden - Dahlhauser Kanu - Club e.V.

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Mietbedingungen und Preise

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Drachenboot

Die Unterzeichnenden, Rennsportwart –Drachenboot- LDKC oder sein Beauftragter, des weiteren Vermieter genannt und der Mieter erklären zu den nachstehenden Bedingungen folgendes zu vereinbaren:

 

1.        Miete und Vermietung

Die Parteien schließen hiermit einen Vertrag zur Miete und Vermietung eines Drachenbootes einschließlich der erforderlichen Bootsausrüstungen für alle Teilnehmer (sowie einen Bootsanhänger)*. Ein evtl. Transport ist separat abzurechnen. Das Auf- und Abladen erfolgt in diesem Fall durch den Mieter.

Der Mieter leiht die Gegenstände auf eigene Gefahr aus. Die Teilnahme aller Mitfahrer erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mietgegenstände sind nicht versichert.

 

2.        Fahrgebiet / Fahrdisziplin

Die Gewässern / Einsatzgebieten, auf denen das Boot benutzt wird sind anzugeben.

Der Mieter verpflichtet sich, bei allen Fahrten darauf zu achten, dass die infrage kommenden jugendlichen Teilnehmer die mitgelieferten Schwimmwesten tragen. Mit der Unterschrift erklärt der Mieter, dass er jeden Teilnehmer nachweislich auf seine Schwimmfähigkeit überprüft hat.

Der Mieter achtet darauf, das Boot nur in ausreichend tiefen Gewässern und in den vorgeschriebenen und zulässigen Fahrgebieten zu bewegen. Für Verstöße gegen Fahrgebietsbeschränkungen haftet der Mieter in vollem Umfang, auch über die hinterlegte Kaution hinaus. Bei Unfällen mit Personenschäden muß die Bootsfahrt unterbrochen werden. Die örtlichen Rettungskräfte müssen sofort benachrichtigt werden; Rettungsmaßnahmen müssen abgewartet werden. Nachfahrten sind grundsätzlich untersagt. Der Vermieter empfiehlt den Abschluß einer Reiseunfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung.

 

3.        Mietpreis

Der Mietpreis beträgt  50 €/Stunde* (bei ganztägiger Nutzung  = 9.oo bis 18.oo Uhr wird ein individueller Preis vereinbart:______€)*. Bei mehrtätigen Mieten wird der Preis anteilig berechnet. Die Ausleihe an Veranstalter beträgt 150,- €/Veranstaltung. Dieser Preis ist fällig bei Buchung.

Bei verspäteter Rückgabe wird eine anteilige Fortzahlung des Preises fällig, es sei denn, dass der Mieter die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

 

4.        Kaution

Vor Übergabe des Bootes wird der Mieter beim Vermieter eine Kaution in Höhe von 100 € hinterlegen. Bei Beschädigungen des Bootes oder der Ausrüstung wird die Kaution einbehalten, darüber hinausgehende Reparaturen in Rechnung gestellt.

Der Vermieter  wird diesen Betrag ohne Einbehaltung von Verwaltungsgebühren oder dergleichen bei Rückgabe des Bootes in unversehrtem Zustand mit vollständigem Inventar zurückzahlen.

 

5.        Verpflichtungen des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter zu Anfang der Mietzeit das Boot und das dazu erforderliche Inventar vollständig und in gebrauchfähigem und sauberen Zustand zur Verfügung zu stellen. Zudem erteilt der Vermieter Instruktionen über Paddeltechnik und Verhaltensweisen beim Befahren von Gewässern, insbes. Bei Gefahren.

 

6.        Verpflichtungen des Mieters

- Der Mieter wird das Boot mit einem kundigen Bootsführer als Steuermann entsprechend der Bestimmung  des Bootes benutzen

- Er wird das Boot weder weitervermieten noch auf andere Weise Dritten zur Nutzung überlassen

- Der Mieter wird keine Veränderungen in dem oder an dem Boot vornehmen (lassen)

- Der Mieter ist haftbar für Schäden durch Verlust, Beschlagnahme oder Beschädigung des Bootes und des dazugehörigen Inventars; es sei denn, dass dieser 

  Schaden auf einen Umstand zurückzuführen ist, den der Mieter nicht zu vertreten hat

- Alle Beschädigungen an den Mietsachen, fremden Gegenständen, Einrichtungen usw. müssen dem  Vermieter gemeldet werden

- Die Mietsachen werden in sauberem Zustand zurückgegeben

- Diebstähle meldet der Mieter der örtlichen Polizei und verfolgt diese

- Der Mieter wirkt bei der Abwicklung bei Schäden durch Dritte mit und gibt erforderliche Auskünfte

- Die Forderung, die der Vermieter aufgrund dieser Regelungen an den Mieter hat, wird mit dem Betrag der

  Kaution verrechnet

 

7.        Wirksamkeitsklausel

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Miet- oder Vermietbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft das nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

 

8.        Gerichtsstand

ist Bochum.

erstellt im März 2007

 

                             

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