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- für das Ausleihen
der Drachenboote ist der stellv. Rennsportwart –Drachenboot- oder ein
von ihm Beauftragter verantwortlich
und zuständig
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- geplante
Bootsausleihen werden in ein Vormerkheft eingetragen. Das Heft wird
vorgenannten Personen verwaltet.
Eintragungen werden nur durch diese vorgenommen
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- die Mietpartei,
Erreichbarkeit, Fahrtroute*
sowie Daten der Ausleihzeiten müssen angegeben
werden (*wahlweise auf dem
Abschnitt der Ruhr am LDKC oder auf fremde
Gewässern)
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- das Ausleihen von Booten
an Mietglieder oder Teams des Vereins haben immer Vorrang
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- bei allen Fahrten muß in
jedem Boot ein kundiger Bootsführer bzw. erfahrener Kanute als Steuermann
dabei sein und falls gewünscht, ein
Trommler
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- der Nachweis der
Schwimmkunde muß durch jeden Teilnehmer erbracht werden
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- das Tragen von
Schwimmwesten ist für Jugendliche Pflicht
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- bei vereinsfremden Teams
ist der Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung Voraussetzung für das Ausleihen von Booten
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- bei organisierten
Vereinsfahrten und Fahrten von Teams mit Familie (mehr als die Hälfte der
Teilnehmer) ist das Ausleihen
kostenfrei; Vereinsmitglieder, die für externe Gruppen Boote ausleihen und
ausschließlich Vereinsfremde müssen die Beträge gem. Ausleihvertrag
entrichten
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