Wir sorgen für Bewegung

LDKC-Home
News
Nachrichten
Termine&Berichte
Archiv
Vorstand&Kontakt
Bootshaus
Fotostrecken
Kanurennsport
Kanuwandern
Freizeitsport
Drachenboot
Der Pott brennt
DB Schülercup
Elefantenrennen
Bootsverleih 
Gästebuch
DKV 
Links
Sponsoren
Wasserstand
Impressum

Linden - Dahlhauser Kanu - Club e.V.

Wir sorgen für Bewegung

horizontal rule

Ausleihordnung

horizontal rule

für Drachenboote des Linden – Dahlhauser Kanu – Club e.V.

Der Vorstand des LDKC hat mit sofortiger Wirkung folgende Ausleihordnung beschlossen:

 

1. Allgemeines

bullet

 - für das Ausleihen der Drachenboote ist der stellv. Rennsportwart –Drachenboot- oder ein  von ihm Beauftragter   verantwortlich und zuständig

bullet

 - geplante Bootsausleihen werden in ein Vormerkheft eingetragen. Das Heft wird  vorgenannten Personen  verwaltet. Eintragungen werden nur durch diese vorgenommen 

bullet

- die Mietpartei, Erreichbarkeit,  Fahrtroute* sowie Daten der Ausleihzeiten müssen  angegeben werden (*wahlweise auf dem Abschnitt der Ruhr am LDKC oder auf fremde  Gewässern) 

bullet

- das Ausleihen von Booten an Mietglieder oder Teams des Vereins haben immer Vorrang

bullet

- bei allen Fahrten muß in jedem Boot ein kundiger Bootsführer bzw. erfahrener Kanute als Steuermann dabei sein und falls gewünscht, ein Trommler 

bullet

- der Nachweis der Schwimmkunde muß durch jeden Teilnehmer erbracht werden 

bullet

- das Tragen von Schwimmwesten ist für Jugendliche Pflicht 

bullet

- bei vereinsfremden Teams ist der Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung Voraussetzung für das Ausleihen von Booten 

bullet

- bei organisierten Vereinsfahrten und Fahrten von Teams mit Familie (mehr als die Hälfte der Teilnehmer) ist das   Ausleihen kostenfrei; Vereinsmitglieder, die für externe Gruppen Boote ausleihen und ausschließlich Vereinsfremde müssen die Beträge gem. Ausleihvertrag entrichten

 

2. Transport von Booten 

bullet

- Bei Einsatz der Boote außerhalb muß der Transport sachgerecht erfolgen; d.h. mit zulässigen Fahrzeugen und mit den hierfür vorgesehenen Anhängern 

bullet

- Falls ein Zugwagen bis / vom Einsatz- bzw. Zielort nicht selbst gestellt werden kann, erfolgt durch den Verein eine

  

3. Leistungen des Vereins 

bullet

- Boote und Material werden in einwandfreiem und sauberen Zustand ausgegeben

bullet

- Steuerleute und bei Bedarf Trommler werden gestellt, es sei denn, der Nachweis genügender Qualifikation ist nachwiesen 

bullet

- die notwendige Zahl an Paddeln. Erforderliche Bootsausrüstung und ggf. bei Jugendlichen Schwimmwesten 

bullet

- ggf. Bootstransporter für den/die Transporte 

bullet

- bei vereinsfremden Gruppen: Einweisung in die Paddeltechnik und Verhaltensweisen beim Befahren von

gez. Der Vorstand

 

erstellt im März 2007

 

                             

Seite zurück          nach oben               Seite vor

Hauptseite